Der RADIOKREIS BAYERN fördert die Veranstaltervielfalt, indem er seine Mitglieder dabei unterstützt, das erforderliche Wissen und die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, um eigenständige, professionelle und wirtschaftlich tragfähige digitale Audioprogramme zu veranstalten. Dabei wird ein breites Spektrum vom einfachen Web-Stream bis hin zum DAB+ Vollprogramm abgedeckt. Seit dem Start des Privatradios in Bayern ist die Vielfalt in der Radiolandschaft rückläufig. Es reicht nicht aus, die geschrumpfte Vielfalt zu erhalten; es muss aktiv neue Vielfalt geschaffen werden. Dazu ist eine enge Kooperation zwischen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und angehenden Radiomachern erforderlich.
Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und führt den Namen "RADIOKREIS BAYERN e.V."
Sitz des Vereins ist München.
3. 1. Mitglied werden können sowohl Rundfunkprogrammveranstalter in Gestalt natürlicher Personen als auch juristische Personen, soweit es sich nicht um Frequenzbetriebsgesellschaften handelt, die von Großverlagen dominiert sind (z.B. sog. 'Funkhäuser'). Zudem können auch Personen Mitglied werden, die beabsichtigen, Rundfunkprogrammveranstalter zu werden, sowie solche, die den Verein bei seinem Ziel unterstützen möchten, die Veranstaltervielfalt zu fördern, indem sie ihre Radio-Expertise zur Verfügung stellen. Entscheidend ist an erster Stelle, dass ein Mitglied entweder über unmittelbar eigene Sendezeiten verfügt, eigene Sendezeiten anstrebt oder den Verein und seine Mitglieder mit Radio-Expertise unterstützt. Gesellschafter oder sonstige Mitglieder von Frequenzbetriebsgesellschaften (z.B. sog. "Funkhäuser") können ausnahmslos nicht Mitglied des Vereins werden.
3.2. Die Mitgliedschaft kann bestehen als ordentliches Mitglied sowie als förderndes Mitglied. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet dann über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit.
3.3. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die beim Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen, um die Zwecke des Vereins zu unterstützen. Auch diese Personen dürfen nicht Gesellschafter oder sonstige Mitglieder von Frequenzbetriebsgesellschaften sein. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und seine Unterstützung im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins in Anspruch zu nehmen. Jedes Mitglied kann Anträge an den Verein und die Mitgliederversammlung stellen.
Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenfrei. Sollten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben Kosten entstehen, können diese von den Mitgliedern freiwillig und fallweise übernommen werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Eintritt in eine Frequenzbetriebsgesellschaft, Tod bei natürlichen Personen oder durch Ausschluss. Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluss kann insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen des Vereins erfolgen. Der Ausschluss wird auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Einleitung des Ausschlussverfahrens ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe der einzelnen Tatsachen mitzuteilen, auf die der Antrag gestützt wird. Mit der Bekanntgabe der Einleitung des Ausschlussverfahrens an den Betroffenen ruhen dessen Funktionen im Verein. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich innerhalb eines Monats zu erklären. Die Mitgliederversammlung entscheidet in geheimer schriftlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss.
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (2. Vorsitzender). Der erste Vorsitzende ist gleichzeitig Geschäftsführer des Vereins. Beide Vorsitzenden (erster und zweiter) sind Vorstände i.S.d. § 26 BGB; jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis darf der zweite Vorsitzende nur vertreten, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von einem Jahr; nach Ablauf dieses Jahres wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand neu; dazu ist keine Präsenzveranstaltung nötig. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf seine Person vereinigen kann.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt; die Einladung erfolgt schriftlich (auch per E-Mail) durch den Vorstand mindestens vier Wochen vorher. Weitere Versammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich (auch per E-Mail) unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt. Alle Versammlungen werden vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet; ein Protokollführer wird von der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt; das Protokoll wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter bestätigt und jedem Mitglied binnen 14 Tagen zugestellt (auch per E-Mail).
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für eventuelle Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen; Ausgaben von RADIOKREIS BAYERN werden im Einzelfall von den Mitgliedern beschlossen und nicht vom Verein selbst übernommen; der Verein erhebt keine Mitgliedsgebühren; die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Der Antrag auf Änderung der Satzung kann von jedem Mitglied gestellt werden; die beantragte Satzungsänderung gilt als beschlossen, wenn mindestens 2/3 aller abgegebenen Stimmen dem Änderungsantrag zustimmen.
Der Antrag auf Auflösung des Vereins muss von wenigstens drei Vierteln aller Mitglieder gestellt werden. 13. Stimmrecht: In allen Versammlungen sind sämtliche Mitglieder stimmberechtigt; jedes stimmberechtigte Mitglied hat EINE Stimme; eine Stimmübertragung ist ausnahmslos nicht möglich.
Vorschlag : Peter Bertelshofer, Abstimmung per Handzeichen 9 mal JA, 1 mal Enthaltung;
Es geht vorrangig um die Programmvielfalt bei den privaten Radioprogrammen und um die Förderung der Veranstaltervielfalt. Dabei wird auf eine Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gesetzt.
Zweck des Vereins;
Name und Sitz;
Mitgliedschaft im Verein Radiokreis Bayern;
Rechte der Mitglieder;
Kostenfreie Mitgliedschaft, aber auch eine freiwillige Kostenübernahme für einzeln beschlossene Vereinsprojekte ist möglich;
Erlöschen der Mitgliedschaft;
Ausschluss aus dem Verein;
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden;Die Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt;
Haftung;
Satzungsänderungen;
Auflösung des Vereins;
Stimmrecht;
Vorschlag : Alex Bertelshofer, Abstimmung per Handzeichen 9 mal JA, 1 mal Enthaltung;
Vorschlag : Christian Graf, Abstimmung per Handzeichen 9 mal JA, 1 mal Enthaltung;
München, den 02. November 2024
Peter Bertelshofer, Protokollführer